Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung August 2026 · ELintegration, Gent, Belgien · USt-IdNr.: BE 0809026223

Dies ist eine Übersetzung zur Erleichterung des Verständnisses. Bei Abweichungen ist die niederländische Fassung dieses Textes maßgeblich.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Vereinbarungen zwischen ELintegration (das auch unter dem Namen Robovloer auftritt) und dem Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Angebote

Angebote sind 30 Kalendertage gültig, sofern nicht anders angegeben. Ein Auftrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

3. Ausführung

ELintegration verpflichtet sich, Aufträge nach den Regeln guter fachlicher Praxis und den geltenden Normen (AREI/RGIE, EN-Normen) auszuführen. Angegebene Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

4. Digitalisierung bestehender Unterlagen

Bei der Umwandlung von Papier- oder Scan-Schaltplänen in ein digitales Format (PDF, ETAP oder vergleichbar) überträgt ELintegration das, was auf dem Original lesbar ist. Unleserliche, fehlende oder widersprüchliche Angaben werden dem Kunden gemeldet und nicht nach eigenem Ermessen ergänzt. Der Kunde bleibt für die Richtigkeit des bereitgestellten Ausgangsmaterials und für die Validierung des Endergebnisses vor dem Einsatz in einer Anlage verantwortlich.

5. Preis und Zahlung

Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen von 8% pro Jahr sowie eine pauschale Entschädigung von 10% des Rechnungsbetrags (mind. € 50) geschuldet.

6. Haftung

Die Haftung von ELintegration ist in allen Fällen auf den für den betreffenden Auftrag in Rechnung gestellten Betrag begrenzt. ELintegration haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Produktionsausfall.

7. Geistiges Eigentum

Von ELintegration gelieferte Schaltpläne, Entwürfe und Unterlagen gehen nach vollständiger Bezahlung der Rechnungen in das Eigentum des Kunden über. ELintegration behält das Recht, die verwendeten Methoden und generischen Lösungen in anderen Projekten einzusetzen.

8. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Es gilt belgisches Recht. Streitigkeiten werden ausschließlich den zuständigen Gerichten des Gerichtsbezirks Gent vorgelegt.